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Problembereich | INHOUSE-Beratung | INKASSOBÜRO-Beratung | HAUSANWALT-BEarbeitung | A.I.S-Anwaltsbüro mit Inkasso Spezialisierung |
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Schnelligkeit der Bearbeitung | Manuelle Bearbeitung wegen fehlender Spezial-Hard/ Software | Automatisierte Bearbeitung zu Lasten individueller Prüfung des Einzelfalles | Wegen fehlender Spezialisierung und Spezial-Hard-/Software oft langsam | Fachliche und technische Spezialisierung sichern schnelle und fundierte Bearbeitung |
Fachliches Spezialwissen | Regelmäßig (-), ggf. teueres Fachpersonal | Praktisches Wissen (+), juristische Beurteilung der Fälle (-) | Spezialwissen fehlt meist, Vollstreckung in der Regel nur Nebengeschäft | Praktisches Wissen (+), jur. Beurteilung der Fälle (+), Spezialwissen Vollstreckung |
Kostenflexibilität | (-), da Personal ständig vorgehalten werden muß. Kosten fix und zumeist zu sehr hoch. Bei sinkender Kapazitätsauslastung erhöhte Leerkosten, bei Kapazitätsüberschreitung leidet die Erfolgsquote. | Grundsätzlich (+) Meist Monatsgebühr und Anteile aus Erlös zu zahlen. Achtung: Bei Abgabe an Anwalt zur gerichtlichen Durchsetzung entstehen zusätzliche Kosten. (*) | Vollstreckung ist oft Nebengeschäft. Kapazitätüberschreitung geht zu Lasten der Erfolgsquote. | Durch Schwerpunktsetzung im Inkasso keine Kapazitätsüberschreitung. Geringe Bearbeitungspauschale nur in Nichterfolgsfall. |
Kostenerstattung durch Schuldner | Kosten eigener Bearbeitung sind nicht erstattungsfähig. Zeitaufwand und Personalkisten können dem Schuldner nicht in Rechnung gestellt werden. | RVG gilt nicht. Üblich: Bearbeitungskosten und zusätzliche Kosten für due Verhandlungsführung. Verwaltung des Schuldnerkontos, Verjährungsüberwachung usw. | Vergütung ist gesetzlich geregelt (RVG). Kosten und deren Erstattung sind verbindlich per Gesetz festgelegt. | Vergütung gesetzlich geregelt (RVG). Kosten und deren Erstattung sind verbindlich per Gesetz festgelegt. Die Vereinbarung einer geringen Pauschale mit dem Auftraggeber für den Nichterfolgsfall ist möglich. |
Informations- und Recherchemöglichkeiten | Gering, Schuldner können oft nicht ausfindig werden; Daten sind kaum prüfbar. | Gut durch Zugriff auf Datenbanken und Auskunftmöglichkeiten. | Gering, Schuldner können oft nicht ausfindig gemacht werden. Daten sind schlecht prüfbar. | Sehr gut durch Zugriff auf Datenbanken & Auskunftsmöglichkeiten & Zugriff auf nur für Anwälte zugängliche Informationsquellen. |
Außenwirkung | Gute, direkte und kundenfreundliche Außenwirkung; kaum psychologische Wirkung. | Schlechtes Image; oft überhöhte Kostenforderungen an Schuldner; geringe psychologische Wirkung. | Seriöseste Art der Rechtsverfolgung; hohe psychologische Wirkung. | Seriöseste Art der Rechtsverfolgung; hohe psychologische Wirkung; professionelle Abwicklung durch spezialisierung. |
(*) Klageverfahren:
Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist die gerichtliche Durchsetzung streitiger Forderungen sowie die erforderliche Rechtsberatung ausschließlich den Rechtsanwälten vorbehalten.
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Best-Practice-Modell der A.I.S Rechtsanwälte